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BauRG: Außerordentliches Kündigungsrecht im Baurechtsvertrag ist Eintragungshindernis

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2004/181RdW 2004, 212 Heft 4 v. 15.4.2004

BauRG: § 4 Abs 1 und 2 GBG: § 94

Infolge der beschränkten Kognitionsmöglichkeiten des Grundbuchsgerichts verhindert zunächst einmal jede in einem Baurechtsvertrag vereinbarte, über den Tatbestand des § 4 Abs 2 BauRG hinausgehende Kündigungsmöglichkeit, auch die des Baurechtsnehmers, die Eintragung des Baurechts.

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