ABGB: §§ 152 f BAG: § 15
Die Zustellung der Auflösungserklärung nur an den gesetzlichen Vertreter des mündigen Minderjährigen für sich allein kann nicht die rechtswirksame Auflösung des Lehrverhältnisses bewirken. Die Auflösung muss vielmehr jedenfalls gegenüber dem mündigen minderjährigen Lehrling erklärt werden.