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§ 295a BAO: Rückwirkende LiebhabereibeurteilungVerwertung eines Mietobjektes nach der Verlustphase

SteuerrechtW. DoraltRdW 2004/97RdW 2004, 121 Heft 2 v. 16.2.2004

Ist nach der Prognoserechnung ein Mietobjekt als Einkunftsquelle anzuerkennen, war es bisher grundsätzlich steuerunschädlich, wenn das Mietobjekt nach der Verlustphase veräußert oder unentgeltlich übertragen wurde. Aufgrund des neuen§ 295a BAOkommt in solchen Fällen eine rückwirkende Neubeurteilung in Betracht.

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