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Gerichtsstand bei Markenrechtseingriff

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2004/71RdW 2004, 94 Heft 2 v. 16.2.2004

EuGVÜ: Art 5 Z 3
MSchG: § 53

Haftet der bekl italienische Produzent als Gehilfe einer Markenrechtsverletzung der österreichischen Händler, kann er in Österreich geklagt werden, weil der Markenrechtseingriff (und damit die unerlaubte Handlung iSd Art 5 Z 3 EuGVÜ) im Inland begangen wurde.

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