Während die Europäische Union Spam neuerdings auf allen Fronten bekämpft2), möchte der österreichische Gesetzgeber lieber etwas liberal, etwas großzügig sein3). Mit der Neuregelung des Verbots von elektronischer Post zu Werbezwecken im TKG 20034) vollzieht er nicht nur eine Kehrtwende zu seiner bisherigen Politik, sondern schafft auch ein (gemeinschafts)rechtlich bedenkliches Kuriosum, dessen Entstehung und Inhalt kritisch dargestellt werden sollen.