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Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters bei vorzeitigem Austritt wegen Krankheit

ArbeitsrechtJudikatur HandelsvertreterrechtRdW 2004/716RdW 2004, 753 Heft 12 v. 15.12.2004

HVertrG: §§ 22 , 24 Abs 3 Z 1
dHGB: §§ 89 , 89a , 89b

1. Die Unzumutbarkeit der Fortsetzung einer Handelsvertretertätigkeit trotz Krankheit ist daran zu messen, ob die konkret vereinbarten Tätigkeiten in zumutbarer Weise weiter ausgeübt werden können oder nicht. Es kommt nicht auf eine generelle Erwerbsunfähigkeit als Handelsvertreter, sondern auf das konkrete Vertragsverhältnis an.

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