In der Entscheidung8 Ob A 13/04a 1) setzt sich der OGH vor allem mit der Frage der Kündigung während eines Krankenstandes auseinander, wobei es im Anlassfall um eine Arbeitnehmerin geht, die sich noch während dieses Krankenstandes ein neue, von der ersten unabhängige Dienstverhinderung durch Unglücksfall zuzog. Gleichzeitig werden in dieser Entscheidung aber auch die arbeitsrechtlichen Auswirkungen eines vorzeitigen Dienstschlusses (auf die Entgelthöhe bzw eine allfällige Einarbeitungspflicht dieser Minusstunden) und die Frage, an welchem Ort die Arbeitnehmerin ihre Arbeit zu erbringen hatte, behandelt.