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Verjährungsfrist bei Ansprüchen gegen den Wirtschaftsprüfer als Jahresabschlussprüfer

WirtschaftsrechtJudikatur HandelsrechtRdW 2004/686RdW 2004, 734 Heft 12 v. 15.12.2004

AAB: § 8 Abs 4
HGB idF vor BGBl I 2001/97: § 275

Die verkürzten Verjährungsfristen (6 Monate bzw 3 Jahre) des § 8 Abs 4 AAB (Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhänder) sind auf Ansprüche gegen den Wirtschaftsprüfer als Jahresabschlussprüfer nach § 275 HGB nicht anzuwenden. Die Verjährungsfrist beträgt für solche Ansprüche daher 5 Jahre.

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