§ 16 Abs 1 EStG idF vor BGBl I 1999/106
Aufwendungen eines mit kommunalen Rechts- und Finanzangelegenheiten befassten Gemeindeamtsleiters für den Besuch von Universitätslehrgängen für Europarecht bzw für Finanzmanagement lassen eine berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen und sind somit als Werbungskosten abzugsfähig.