§ 6 Z 2 lit a EStG
Der gedankliche Ansatz, den Kaufpreis eines 15-%-Anteiles an einer GmbH, an der bereits eine 85-%-Beteiligung besteht, linear auf den Teilwert der sodann zum Bilanzstichtag gegebenen Beteiligung von 100 % der Anteile umzulegen und dementsprechend eine Teilwertabschreibung vorzunehmen, ist verfehlt.