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Verwechslungsgefahr zwischen den Titeln „HEIMAT“ und „meine HEIMAT“

WirtschaftsrechtJudikatur ImmaterialgüterechtRdW 2004/609RdW 2004, 665 Heft 11 v. 15.11.2004

UrhG: § 80 UWG: § 9

Die Verwendung des Wortes „HEIMAT“ für eine Regionalthemen behandelnde selbstständige unentgeltliche Beilage zu einer Tageszeitung ist unterscheidungskräftig (kennzeichnungskräftig), ihr kommt daher Titelschutz zu.

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