Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art 28 EG verstoßen, dass sie in § 50 Abs 2 GewO 1994 ein Versandhandelsverbot für Nahrungsergänzungsmittel normiert hat. EuGH 28.10.2004, C-497/03 , Kommission/Österreich.
Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art 28 EG verstoßen, dass sie in § 50 Abs 2 GewO 1994 ein Versandhandelsverbot für Nahrungsergänzungsmittel normiert hat. EuGH 28.10.2004, C-497/03 , Kommission/Österreich.