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Sieg vor dem VwGH kostet Aussetzungzinsen für die gesamte Verfahrensdauer

SteuerrechtRdW 2004/585RdW 2004, 638 Heft 10 v. 15.10.2004

Hebt der VwGH eine Berufungsentscheidung betreffend ESt auf, so soll dies nunmehr dazu führen, dass für die Dauer des VwGH-Verfahrens Aussetzungszinsen zu zahlen sind (so als wäre in diesem Zeitraum die Aussetzung der Einhebung nach § 212a BAO bewilligt gewesen).

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