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Höhe der Versehrtenrente eines Lehrlings

ArbeitsrechtJudikatur Sozialversicherung - LeistungsrechtRdW 2004/578RdW 2004, 619 Heft 10 v. 15.10.2004

ASVG §§ 179 , 180 , 203

Hat ein Lehrling nach einem Arbeitsunfall Anspruch auf eine Versehrtenrente, ist die Bemessungsgrundlage für den Zeitraum ab dem voraussichtlichen Ende der Lehrzeit von jenem Verdienst zu errechnen, der nach Beendigung der Berufsausbildung im 1. Jahr der Berufstätigkeit im Lehrberuf kollektivvertraglich vorgesehen ist. Ein tatsächlich erzielter oder ohne Unfall hypothetisch erzielbarer höherer Verdienst ist nicht maßgeblich.

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