vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Konsumation eines Glases Bier - kein Entlassungsgrund

ArbeitsrechtJudikatur Beendigung DienstverhältnisRdW 2004/568RdW 2004, 614 Heft 10 v. 15.10.2004

GewO: § 82 lit d und f

Die Konsumation von einem Glas Bier, die im Anlassfall lediglich ein Verwaltungsstrafverfahren, aber keinerlei sonstige Folgen nach sich zog, durch einen seit 20 Jahren als Kraftfahrer beschäftigten AN, der während der gesamten bisherigen Beschäftigungsdauer keinerlei Probleme wegen Alkoholkonsums hatte, erfüllt weder den Entlassungsgrund des § 82 lit d noch den der lit f Fall 2 GewO.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!