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Abberufung des Vorstands: Frist zur Erhebung der Anfechtungsklage?

WirtschaftsrechtJudikatur GesellschaftsrechtRdW 2004/543RdW 2004, 598 Heft 10 v. 15.10.2004

AktG § 75 Abs 4

Das abberufene Vorstandsmitglied hat die Anfechtungsklage ohne schuldhafte Verzögerung, dh innerhalb einer den konkreten Umständen angemessenen Frist, zu erheben. Neben der Verhandlungsführung mit dem Vorstand können auch Verhandlungen mit dem Aufsichtsrat eine Verzögerung der Klagseinbringung rechtfertigen.

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