Enthält ein nach Polen gesandtes Fax kreditschädigende Äußerungen über ein Unternehmen mit Sitz in Österreich (Distanzdelikt), kann das Unternehmen sowohl am Handlungsort als auch am Erfolgsort Klage erheben. Als Erfolgsort kommt aber nur jener Ort in Betracht, an dem sich die Schädigung zuerst auswirkt. Folgewirkungen auf Person oder Vermögen des Geschädigten lassen dessen Sitz auch dann nicht zum Erfolgsort werden, wenn sie gleichzeitig verwirklicht