Nachdem das BMF für Vereine den Rechtssatz aufgestellt hat, dass satzungsgemäße Zuwendungen nicht der Schenkungssteuer unterliegen, gibt es bereits die Schlussfolgerung: Preisausschreiben von Unternehmungen in Form von Kapitalgesellschaften, die bisher schenkungssteuerpflichtig waren, unterliegen konsequenterweise in Zukunft nicht mehr der Schenkungssteuer.
Universität Wien