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Aufhebung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit nicht verfassungswidrig 1)1)In diesem Heft abgedruckt unter RdW 2003/449, S. 522.

ArbeitsrechtMag. Monika WeißensteinerRdW 2003/447RdW 2003, 517 Heft 9 v. 15.9.2003

Die vorliegende Entscheidung des VfGH stellt das letzte Kapitel in der Geschichte der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit gem§ 253d ASVGdar. Diese mit der 51. ASVG-Novelle2)2)SRÄG 1993, BGBl 1993/335. eingeführte Pensionsart hat mehr als vier Jahre lang österreichische Gerichte, den Europäischen Gerichtshof, viele mit dem Sozialversicherungsrecht befasste Rechtsanwender und nicht zuletzt den Gesetzgeber beschäftigt.

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