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Geltendmachung vorprozessualer Kosten nach dem ZinsRÄG

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/361RdW 2003, 435 Heft 8 v. 18.8.2003

ABGB: § 1333 Abs 3
ZinsRÄG: Art I Z 2
ZPO: § 482

Das ZinsRÄG geht, anders als die bisherige Rsp, von einem materiell-rechtlichen und nicht von einem prozessualen Ansatz aus. Damit sollen die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen (Betreibungskosten) als - gesondert einklagbare - Schadenersatzansprüche behandelt werden.

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