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Ersatz der Kosten eines Vorverfahrens durch Regresspflichtigen

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/355RdW 2003, 433 Heft 8 v. 18.8.2003

ABGB §§ 922 ff, 1037 , 1168a , 1295 , 1313

Vor Streitverkündigung entstandene Kosten des im Vorverfahren unterlegenen Gewährleistungsbeklagten und nunmehrigen Regressklägers hat der aus dem Titel des Schadenersatzes in Anspruch genommene Regressbeklagte nicht zu ersetzen.

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