TSchVG: § 1
ABGB: § 276
Beantragt der Ausgleichsverwalter die Bestellung eines Kurators für die Inhaber von Teilschuldverschreibungen, die von der Ausgleichschuldnerin begeben worden sind, so ist ein Ausgleichsgläubiger nicht zur Erhebung eines Rechtsmittels gegen die Bestellung legitimiert.