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Zulässigkeit der Darstellung von Inhalten Dritter auf einer WebpageOGH-Entscheidung „METEO-data“

WirtschaftsrechtMag. Christian HandigRdW 2003/298RdW 2003, 365 Heft 7 v. 15.7.2003

Wegen der massenweisen Versendung1)1) „Oberösterreichische Meteodata geht gegen etwa 900 Website-Betreiber vor - Streitwert: 6,5 Mio Euro“, so derStandard.at; s http://derstandard.at/?id=999316 (Stand 12. 3. 2003). von Zahlungsaufforderungen für die Errichtung von Hyperlinks zur Website des Wetterdienstes „METEO-data“ hat der Fall auch in den Medien Niederschlag gefunden2)2) Auch im WWW, zB: http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=030220031 ; http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=145575&tmp=16871 ; http://derstandard.at/?id=1217412 ; http://www.salzburg.com/servlet/scom2/searchresult?xm=402382&res=0 (Stand 12. 3. 2003).. Ein Unternehmen, das dieser Aufforderung nicht nachgekommen ist, wurde von METEO-data geklagt, und nun hat der OGH seine Rechtsansicht dazu ausgeführt. Das Erkenntnis enthält einige wesentliche urheber- und wettbewerbsrechtliche Aspekte hinsichtlich der Verwendung von Hyperlinks im World Wide Web.

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