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Couragierte BerufungsbehördeBerufungsbehörde beurteilt Steuerbegünstigung als unzulässige Beihilfe und verweigert deren Anwendung

SteuerrechtRdW 2003/234RdW 2003, 285 Heft 5 v. 16.5.2003

Die Berufungsbehörden entwickeln ein neues Selbstbewusstsein. Sie stellen sich gegen ein vom BMF vorgegebenes Gesetz, wenn sie in der Steuerbegünstigung eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten bestimmter Unternehmer erblicken.

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