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Schutz des Unterbestandnehmers gegen Dritte

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/155RdW 2003, 191 Heft 4 v. 15.4.2003

ABGB § 364 Abs 2 , §§ 372 , 1090 ff

Dem Bestandnehmer einer unbeweglichen Sache steht gegen jede rechtswidrige Beeinträchtigung des Bestandrechts durch Dritte die Unterlassungsklage gegen den Störer zu. Diese Klage kann nicht zum Erfolg führen, wenn der gemeinsame Bestandgeber dem Dritten als Bestandnehmer ein Recht eingeräumt hat, dessen Ausübung zu der Störung führte, und der Dritte dieses Recht gutgläubig erworben hat.

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