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Verhältnis des § 1042 zu den §§ 1036 ff ABGB

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/153RdW 2003, 190 Heft 4 v. 15.4.2003

ABGB §§ 896 , 1036 ff, 1042 , 1422 , 1486 Z 1

Besteht die Geschäftsführung in der Bezahlung einer fremden Professionistenforderung, unterliegt der Regress wie bei der Forderungseinlösung nach § 1422 ABGB der kurzen Verjährungsfrist des § 1486 Z 1 ABGB.

Bergemaßnahmen der Feuerwehr können als in einem „sonstigen geschäftlichen Betrieb“ gemacht (§ 1486 Z 1 ABGB) angesehen werden, wie dies auch der Fall wäre, wenn sich die Feuerwehr zur Bergung von Fahrzeugen vertraglich verpflichtet hätte.

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