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VwGH gegen LStR: Sonntag bleibt Sonntag

SteuerrechtRdW 2003/141RdW 2003, 164 Heft 3 v. 17.3.2003

Der VwGH hat die strenge Auffassung der LStR zur Sonntagsarbeit im Gastgewerbe verworfen.

Der Bf betrieb einen Gasthof. Seine Arbeitnehmer arbeiteten jeweils von Dienstag bis Sonntag (Montag „Wochenruhetag“). Für die Sonntagsarbeit erhielten die Dienstnehmer Zuschläge, welche der Bf nach § 68 Abs 1 EStG 1988 steuerfrei ließ.

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