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VwGH neuerlich großzügig zu Betriebsausgaben für Events

SteuerrechtRdW 2003/140RdW 2003, 164 Heft 3 v. 17.3.2003

Der VwGH hat neuerlich Event-Marketing als betrieblich veranlasst angesehen.

Nachdem der VwGH mit E 24. 10. 2002, 2002/15/0123, erstmals angedeutet hat, dass auch Event-Veranstaltungen als Werbemaßnahmen angesehen werden können und nicht zwingend dem Abzugsverbot für Repräsentationsaufwendungen unterliegen, hat er nunmehr diese Rechtsprechung fortgesetzt.

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