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Einige Fragen zur Zuständigkeit nach CMR und EuGV-VO1)1) VONr 44/2001 vom 22. 12. 2000, Abl L 012/2001 vom 16. 1. 2001, über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, die das Brüsseler Übereinkommen (weitgehend) ersetzt. Vgl hierzu Törg, ecolex, 2002, 420. - Teil 1

WirtschaftsrechtRA Dr. Peter CsoklichRdW 2003/103RdW 2003, 129 Heft 3 v. 17.3.2003

Wie wenig andere Fragen der CMR schien die Gerichtszuständigkeit bis vor kurzem einfach und in Lehre und Rechtsprechung weitgehend einheitlich gelöst zu sein. Mehrere deutsche Entscheidungen haben diese Annahme aber als Irrglauben aufgedeckt.

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