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„Überseering“ und Societas Europaea: Vereinbar oder nicht vereinbar, das ist hier die Frage

WirtschaftsrechtMMag. Dr. Clemens Philipp SchindlerRdW 2003/101RdW 2003, 122 Heft 3 v. 17.3.2003

Mehrfach wurde dem SE-Statut1)1) Verordnung 2157/2001 vom 8. 10. 2001, ABl L 294/1. eine Nähe zur Sitztheorie und somit ein Spannungsverhältnis zur Niederlassungsfreiheit attestiert. Das erst kürzlich ergangene Urteil in der Sache „Überseering“2)2) EuGH Rs 208/00 vom 5. 11. 2002, abgedruckt in AG 2003, 37 ff; DB 2002, 2425 ff; GmbHR 2002, 1137 ff; NJW 2002, 3614 ff; ZIP 2002, 2037 ff. kann zweifelsohne als revolutionäre Entscheidung angesehen werden3)3) Großfeld, RIW 2002, Heft 12, „Die erste Seite“, spricht von einem „bahnbrechenden“ Urteil. und wird in diesem Beitrag vorgestellt. Nach einer kurzen Zusammenfassung4)4) Für eine umfassende Darstellung vgl Schindler, Die Europäische Aktiengesellschaft (2002) 43 ff, oder Wenz in Theisen/Wenz, Die Europäische Aktiengesellschaft (2002) 171 ff. der sitzrelevanten Bestimmungen der SE-Verordnung werden mögliche Auswirkungen der Entscheidung aufgezeigt und erläutert.

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