vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufwertungsoption gemäß § 124b Z 57 EStG 1988 nach Anteilseinbringung iVm § 20 Abs 6 UmgrStG

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2003/95RdW 2003, 119 Heft 2 v. 17.2.2003

EStG: §§ 31 , 124b Z 57 UmgrStG: Art III

Die Gegenleistung für eine Einbringung iSd Art III UmgrStG löst im Allgemeinen nach § 20 Abs 1 UmgrStG einen Anschaffungstatbestand aus, wobei aber der mit dem AbgÄG 1997 (BGBl 1998/9) geschaffene § 20 Abs 6 Z 2 leg cit davon eine Ausnahme vorsieht. Wird ein Kapitalanteil eingebracht, der am Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrages nicht unter § 31 EStG fällt, dh nach geltendem Recht eine Beteiligung von weniger als 1 % am Nennkapital vermittelt, ist § 5 Abs 1, 2 und 4 UmgStG sinngemäß anzuwenden (vgl Erlass zu Art III Z 3 AbgÄG 1997, GP XX RV 933). Damit ist sichergestellt, dass die Gegenleistung für den eingebrachten Minderheitsanteil nicht als angeschafft gilt, sondern der Anschaffungszeitpunkt des eingebrachten Anteils weitergilt und die Anschaffungskosten des eingebrachten Anteils als Anschaffungskosten der Gegenleistung gelten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!