HVertrG: §§ 1 , § 24 Abs 1 Z 1 und Abs 4
RL 86/653/EWG : Art 17
ZPO: § 273
1. Dass ein Tankstellenverwalter im Hinblick auf seine wirtschaftliche Abhängigkeit als arbeitnehmerähnlich einzustufen sein mag, ändert nichts an der zivilrechtlichen Qualifikation des Vertragsverhältnisses (hier: als Handelsvertretervertrag).