vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verfahrensunterbrechung aufgrund GemeinschaftsmarkenV

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/73RdW 2003, 89 Heft 2 v. 17.2.2003

GMV: Art 100 Abs 1
MSchG: § 57
ZPO: § 192 Abs 2

Art 100 GMV, der die Unterbrechung eines bei einem Gemeinschaftsmarkengericht anhängigen Verfahrens regelt, muss dahin verstanden werden, dass die Aussetzung bei Vorliegen der Tatbestandsmerkmale zwingend geboten ist, es sei denn, es lägen besondere Gründe vor. Der Rechtsmittelausschluss des § 192 Abs 2 ZPO gilt daher hier nicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!