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Zur grundverkehrsbehördlichen Genehmigung bei Verschmelzung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/71RdW 2003, 88 Heft 2 v. 17.2.2003

GBG: § 136
K-GVG: § 9 lit a , § 19 lit a
TirGVG: § 4 Abs 2 lit b , § 9 Abs 2

Nach dem K-GVG sind gesellschaftsrechtliche Verschmelzungsvorgänge, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zu einer außerbücherlichen Übereignung führen, aus der grundverkehrsrechtlichen Genehmigungspflicht ausgenommen. Verschmelzungsvorgänge der angeführten Art sind auch nicht unter den „Erwerb von Gesellschaftsanteilen“ zu subsumieren.

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