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Die Haftung des Organwalters gegenüber dem Verein nach dem VerG 2002

WirtschaftsrechtRdW 2003/52RdW 2003, 71 Heft 2 v. 17.2.2003

Der folgende Beitrag möchte eine erste Hilfestellung bei der Anwendung der neuen Haftungsbestimmungen (§§ 24 f) bieten. Dafür sollen sowohl die weiterhin gültigen Haftungskriterien herausgearbeitet als auch Anregungen für die praktische Handhabung der inhaltlich neuen Regeln, insbesondere jener über unentgeltlich tätige Organwalter, gegeben werden.*)

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