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Von der Schwierigkeit, zwei Sachen gleichzeitig zu machen

WirtschaftsrechtJudikatur zum VergaberechtRdW 2003/634RdW 2003, 709 Heft 12 v. 15.12.2003

Oö VergabenachprüfungsG: § 3 Abs 2 , § 6 Abs 2 Z 3
BVergG: § 163 Abs 2 , § 166 Abs 2 Z 3

Die Verständigung von der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens erfolgt nur dann „spätestens gleichzeitig“ mit der Antragseinbringung, wenn sie vor Antragseinbringung durchgeführt wird.

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