ECG §§ 9 ff, 11
Dient eine Website nur der Werbung, ohne dass Verträge auf elektronischem Weg abgeschlossen werden können, so ist für die Anwendung der§§ 9 ff ECGund damit auch des§ 11 ECG, wonach ein Diensteanbieter die Vertragsbestimmungen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Nutzer so zur Verfügung zu stellen hat, dass er sie speichern und wiedergeben kann, kein Raum.