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Kurze Verjährungsfrist für Rückforderung überhöhter Kreditzinsen

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/553RdW 2003, 634 Heft 11 v. 17.11.2003

ABGB: §§ 879 , 914 , 983 ff, , 1480
BGB: § 197
KSchG: § 6 Abs 1 Z 5 idF vor BGBl I 1997/6, § 41a Abs 4 Z 3
MRG: § 27 Abs 3
KlGG: § 5 Abs 4

Für den Anspruch des Kreditnehmers auf Rückzahlung zu viel gezahlter Zinsen gilt die kurze Verjährungsfrist von drei Jahren.

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