UmgrStG
Zur Verkehrswertfeststellung nach umgründungssteuerlichen Vorschriften eignet sich das Wiener Verfahren nicht als Bewertungsmethode. Vielmehr ist der anlässlich einer Umgründung ertragsteuerlich maßgebliche Wert nach einer anerkannten Methode der Unternehmensbewertung zu ermitteln.
BMF, 11. Juli 2003