ABGB § 881 Abs 2
Ein aus einem Vertrag begünstigter Dritter kann auch eine noch unbestimmte Person sein, die aber bestimmbar ist.
OGH 29.4.2003, 4 Ob 61/03d
ABGB § 881 Abs 2
Ein aus einem Vertrag begünstigter Dritter kann auch eine noch unbestimmte Person sein, die aber bestimmbar ist.
OGH 29.4.2003, 4 Ob 61/03d