Der Rechnungshof kritisiert das Umgründungssteuergesetz „als Instrument bedeutender Steuersparmöglichkeiten“. Dagegen rechtfertigt das BMF die Steuersparmöglichkeiten gegenüber dem Rechnungshof mit beschäftigungspolitischen Überlegungen -- ein denkbar schlechtes Argument für das Umgründungssteuergesetz.