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Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts trotz unrichtiger Sachverhaltsdarstellung des Mandanten

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2002/342RdW 2002, 335 Heft 6 v. 15.6.2002

§ 1002 ff ABGB, § 1009 ABGB, § 1014 ABGB
§ 9 RAO

Ein rechtskundiger Parteienvertreter muss bei jeder maßgeblichen Änderung der Sach- oder Rechtslage auf die sich daraus ergebenden Konsequenzen hinweisen, weil ansonsten von einer „gewissenhaften Vertretungstätigkeit“ nicht die Rede sein kann.

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