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Einbringung durch eine werdende Kapitalgesellschaft nach Einbringung in diese gem Art III UmgrStG

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2002/330RdW 2002, 318 Heft 5 v. 15.5.2002

§ 4 KStG
Art III UmgrStG

Es ist unbestritten, dass eine werdende Kapitalgesellschaft (Vorgesellschaft als Steuersubjekt iSd § 4 KStG 1988) als geeignete übernehmende Körperschaft iSd § 12 Abs 3 UmgrStG anzusehen ist, wenn sie als Vertragspartner des abzuschließenden Gesellschafts- bzw Einbringungsvertrages auftreten kann. Die Einbringung auf einen Stichtag, zu dem diese Körperschaft zivilrechtlich noch nicht existiert, ist umgründungssteuerrechtlich möglich, die Körperschaft wird damit ab dem dem Einbringungsstichtag folgenden Tag fiktiv zum Steuersubjekt und Steuerobjekt.

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