vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wechselkursänderungen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind unbeachtlich

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2002/327RdW 2002, 318 Heft 5 v. 15.5.2002

§ 16 EStG 1988

Kursgewinne oder Kursverluste aus Fremdwährungsdarlehen, deren Zinsen gem § 16 Abs 1 Z 1 EStG 1988 Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung darstellen, bleiben im Rahmen der Einkünfteermittlung nach § 28 EStG 1988 unberücksichtigt, da Wechselkursänderungen zu keinen Werbungskosten, insbesondere nicht zu solchen nach § 16 Abs 1 Z 1 EStG 1988 führen (vgl EStR 2000 Rz 4038).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!