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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2002

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2002/247RdW 2002, 252 Heft 4 v. 15.4.2002

§ 33 Abs 4 Z 3 lit b EStG 1988

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Für das Jahr 2002 gelten für die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen folgende monatliche Regelbedarfsätze:

Altersgruppe 0

bis

3 Jahre

152 €

 

bis

6 Jahre

194 €

 

bis

10 Jahre

250 €

 

bis

15 Jahre

288 €

 

bis

19 Jahre

338 €

 

bis

28 Jahre

426 €

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