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Schwangere Verkäuferin: Befristung sachlich nicht gerechtfertigt

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2002/98RdW 2002, 108 Heft 2 v. 15.2.2002

§ 10a MSchG
§ 19 Abs 2 AngG

1. Nach§ 10a MSchGwird der Ablauf eines auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Dienstverhältnisses von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn des Beschäftigungsverbotes gehemmt, es sei denn, dass die Befristung aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgt oder gesetzlich vorgesehen ist.

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