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Unklare Angebote, ihre (unnötige) Aufklärung und (rechtswidrige) Ausscheidung

WirtschaftsrechtJudikatur zum VergaberechtMatthias Öhler, Friedrich PoppRdW 2002/88RdW 2002, 92 Heft 2 v. 15.2.2002

§ 48 Abs 1 BVergG, § 52 Abs 1 Z 5 BVergG, § 8 BVergG
§ 914 ABGB, § 915 ABGB

Eine aufklärungsbedürftige Unklarheit des Angebotes liegt nicht vor, wenn diese unter Anwendung der§ 914bis§ 916 ABGBinsofern behoben werden kann, als durch ihre Auslegung ein eindeutiger, objektiver Sinngehalt zu ermitteln ist.

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