vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verwendung von Gattungsbegriffen als Domain-Namen nicht wettbewerbswidrig!

WirtschaftsrechtMag. Ralph KilchesRdW 2002/5RdW 2002, 11 Heft 1 v. 15.1.2002

Im Rechtsstreit „Mitwohnzentrale.de“ hat der BGH1)1) BGH I ZR 216/99 vom 17. 5. 2001 = JurPC 219/20 01; vgl auch die Entscheidungen der Vorinstanzen LG Hamburg, Urteil vom 21. 01. 1998 - 315 O 531/97 und Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 13. 07. 1999 - 3 U 58/98 = CR 1999, 779 = MMR 2000, 40 = K&R 2000, 190 = OLG-Rep 2000, 81. die Verwendung von Gattungsbegriffen als Domain-Namen für generell zulässig befunden und damit einer bereits nachhaltigen gegenteiligen Rechtsprechung der Untergerichte eine Absage erteilt. Nur im Einzelfall könne die Verwendung eines Gattungsbegriffes als Domain-Name allenfalls eine irreführende Alleinstellungsbehauptung darstellen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!