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Essenseinladung ist nicht gleich Essenseinladung

SteuerrechtRdW 2002/51RdW 2002, 52 Heft 1 v. 15.1.2002

Der VwGH subsumiert die Repräsentationsausgaben der Diplomaten nicht unter§ 20 EStG.

Ein Diplomat im Österreichischen Auswärtigen Dienst erhält eine nach § 3 Abs 1 Z 8 EStG 1988 steuerfreie Repräsentationszulage. Die Repräsentationszulage dient der Bestreitung der mit der Funktion des Beamten verbundenen Repräsentationsverpflichtung.

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