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Arbeiterkammerwahlanfechtung - AK quo vadis - VfGH legt EuGH Fragen zum Ausländerwahlrecht vor

ArbeitsrechtRA Dr. Wolf-Georg Schärf, 1, )RdW 2002/28RdW 2002, 33 Heft 1 v. 15.1.2002

In der österreichischen Realverfassung spielten und spielen in einem immer geringer werdenden Ausmaß die gesetzlichen Interessenvertretungen eine erhebliche Rolle. Die von diesen entsandten Personen sind bei vielen Behörden Organwalter. Weiters sind nach dem AKG die Arbeiterkammern teilweise hoheitlich tätig. Es stellt sich nicht nur die politische, sondern auch die rechtliche Frage, inwieweit ausländische Dienstnehmer - Gemeinschaftsbürger sowie türkische Staatsbürger - ein passives Wahlrecht zu den Arbeiterkammern haben.

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